Allergenkennzeichnung

In der gesamten Europäischen Union soll den Verbrauchern die gleiche Information über Inhaltsstoffe und Allergene in Lebensmitteln gegeben werden. Ziel der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ist es deshalb, Klarheit zu schaffen, über die Zusammensetzung der Lebensmittel, ihre Eigenschaften (Haltbarkeit, Lagerung und sichere Verwendung)  sowie einen freien Verkehr mit gesundheitsfördernden und sicheren Lebensmitteln zu erreichen. Deshalb sind Verordnungen geschaffen worden, welche für alle Mitgliedsstaaten verbindlichen sind und seit Dezember 2014  nun stufenweise umgesetzt werden.
Sie finden deshalb auf allen Speiseplänen der Landküche die auszuweisenden Inhaltsstoffe zu den Gerichten und die darin enthaltenen Allergene.
Auf Grund von Nachfragen finden Sie im folgendem zu den einzelnen ausgewiesenen Stoffen eine kurze Erläuterung. Natürlich können Sie gern persönlich anfragen und Unklarheiten klären.


Folgende Zutaten bzw. Inhaltsstoffe sind auszuweisen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

90% aller Lebensmittelunverträglichkeiten werden durch  Allergene ausgelöst.


Die Allergene sind deshalb kennzeichnungspflichtig und werden in unseren Speiseplänen ausgewiesen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wie geht es weiter?
Ab Dezember 2016 wird für Anbieter von „Gemeinschaftsverpflegung“ (Menüservice, Gastwirte, Imbisse usw.) eine Nährwertdeklaration für seine Erzeugnisse und Speisen verpflichtend.  Auch die Landküche wird  die Gerichte mit den entsprechenden Nähwerttabellen  ausweisen. Informationen zu den einzelnen Gerichten erhalten Sie dann über unsere Internetseite.

 

Nicht alles verstanden? – Natürlich können Sie gern persönlich anfragen und Unklarheiten klären.