Allgemeine Geschäftbedingungen

1. Geltungsbereich


Die Lieferungen und Leistungen der Landküche Dothen GmbH erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden Geschäftsbedingungen.


2. Zustandekommen des Vertrages


Mit Ihrer Bestellung, telefonisch, schriftlich über Bestellzettel oder Speiseplan bzw. Internetbestellung geben Sie eine verbindliche Bestellung an uns ab. Bei Bestellung per Mail erhalten Sie von uns eine Bestelleingangsbestätigung. Diese Erklärung  stellt noch nicht die Vertragsannahme dar. Generell gilt für dies alle Bestellvarianten, dass der Vertrag erst durch die Lieferung der Bestellung ( das bestellte Essen) zustande kommt.
Generell gilt als Vertragspartner derjenige, welcher die Bestellung auslöst. Bei Minderjährigen ist es der gesetzliche Vertreter bzw. derjenige, welcher für das Kind bestellt, unser Vertragspartner.


3. Bestellung / Stornierungen / Ummeldungen

 

(a) Schüler/Kinderspeisung: Die Bestellung für die Mittagsversorgung erfolgt über das Ausfüllen des Speiseplans nach den genannten Fristen der belieferten Schule. Aktualisierungen (zusätzliche Bestellungen oder Abbestellungen im Krankheitsfall) sind noch bis 7.30 Uhr am jeweiligen Tag, telefonisch, schriftlich, per Fax oder Internet möglich. Spätere Meldungen können nicht berücksichtigt werden, d.h. bei einer zu spät eingegangenen Abmeldung ist der volle Preis zu entrichten.


(b) Versorgung mit Assietten: Die Bestellung erfolgt schriftlich über Bestellzettel, per Fax, telefonisch bei einem unserer Servicemitarbeiter oder außerhalb der Geschäftszeiten über den Anrufbeantworter und über die Internetbestellung. Bestellschluss ist 8:00 Uhr am Bestelltag. Wir bemühen uns, später eingehende Bestellungen zu gewährleisten. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.


Der Rücktritt vom Vertrag ist jederzeit, spätestens jedoch bis unter vorgenannten Terminen (Uhrzeiten) möglich. Spätere Stornierungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Der Anspruch auf Vergütung seitens der Landküche GmbH besteht fort.

 

4. Lieferbediengungen


Die Auslieferung der Speisen erfolgt durch unsere Mitarbeiter zur angegebenen Lieferadresse. Bei Verzögerungen auf Grund höherer Gewalt (Wettereinflüsse, Betriebsstörungen, behördliche Anordnungen wie z.B. bei Unfällen) verlängern sich die Anlieferungszeiten. Wir bemühen uns, zeitnah die Speisen anzuliefern. Besondere Zustellungen (geän. Anlieferungsort u.ä.) sind im Vorfeld mit unserem Personal abzusprechen. Die Lieferungen sind an feste Tourenpläne gebunden, sodass kurzfristige Ummeldungen nicht immer berücksichtigt werden können.


Die Kunden sind verpflichtet, die Abnahme der bestellten Waren zu gewährleisten, Kann eine Lieferung, die nicht die Mitarbeiter der Landküche Dothen GmbH zu vertreten haben (z.B. Abwesenheit, verschlossene Tore und Türen, usw.) nicht übergeben werden, wird diese Lieferung in Rechnung gestellt. Die gelieferten Speisen, so wie es dem Kunden möglich ist, sollten sofort geprüft werden. Offensichtliche Transportschäden sind sofort beim ausliefernden Mitarbeiter anzuzeigen bzw. wenn nicht möglich, gleich telefonisch in der Küche gemeldet werden. Unerhebliche Abweichungen der beschriebenen Produkte von der gelieferten Ware gelten als technisch bedingt und nicht als Mangel. Die Landküche Dothen GmbH kann die beschädigte Wer zurück verlangen, um im Einzelfall zu prüfen.


5. Wärme- und Transportbehälter


Die Behälter, in denen die Speisen geliefert werden, sind Eigentum der Landküche Dothen GmbH. Diese verbleiben bis zum nächsten Liefertag beim Kunden und werden durch den liefernden Mitarbeiter ausgetauscht. Bei Beschädigung oder Verlust haftet der Kunde. Bei einer Unterbrechung von mehr als 3 Tagen ist der Trandportbehälter vom Kunden ebenfalls zurückzugeben. Ausnahmen nach vorheriger telefonischer Absprache sind möglich.


6. Zahlung


Kinder- und Schülerspeisung:


Zur Teilnahme an der Schulspeisung wird eine verbindliche schriftliche (Anhang an den Speiseplänen) Bestellung vorausgesetzt. Die Bezahlung des Essengeldes erfolgt entweder selbsständig durch den Kunden als Vorkasse im laufenden Monat oder auf Basis einer Rechnung , gestellt durch die Landküche, im Folgemonat.
Zu viel bezahlte Beträge aus Vorkasse-Bezahlungen (z.B. durch Abbestellung) werden im Folgemonat verrechnet.


Assiettenversorgung:


Die Abrechnung der Menüs erfolgt gemäß einzeln abzuschließender Vereinbarung täglich, wöchentlich oder monatlich. Wöchentliche und monatliche Rechnungen sind spätestens 7 Tage nach Erhalt zahlbar. Kunden mit wöchentlicher oder monatlicher Rechnungslegung erhalten in der Folgewoche bzw. des Folgemonats eine kontrollfähige, detaillierte Rechnung. Im Einzelfall kann auch wöchentlich bei den zuständigen Ausfahrern bar bezahlt werden.
Bei Unstimmigkeiten sind Rechnungen nach Erhalt zu reklamieren, danach gelten Sie als anerkannt.


7.  Schlussbestimmungen


Sind einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt und der Vertrag und diese AGB bleiben im Übrigen für beide Seiten wirksam.


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